Sommersportwochen
Sommersportwochen sind eine Form der (bewegungserziehlichen) Schulveranstaltungen. Die Inhalte sollen eine Ergänzung und Erweiterung des Lehrstoffes des Unterrichtsgegenstandes Bewegung und Sport sein.
Dazu zählt vor allen auch das Kennenlernen von Sportarten, die als Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung (über die Schulzeit hinaus) erlebt werden.
Abhängig sind die Inhalte von Sommersportwochen einmal von den Lehrplänen (Volksschule, Hauptschule, AHS-Unterstufe und Gemeinsamer Lehrplan ab der 9. Schulstufe) und zum anderen von den gültigen "Richtlinien zur Durchführung".
Aber: Je geringer der Umfang des Pflichtgegenstandes Bewegung und Sport ist (Wochenstundenanzahl), umso mehr sollen die Inhalte der unmittelbaren Erweiterung der (motorischen) Grundlagen für Bewegung und Sport darstellen.
Sommersportwochen müssen auf den Jahresplan für Bewegung und Sport der einzelnen Klassen, auf den Schulplan in diesem Bereich und auch auf ein eventuell bestehendes autonomes Schulprofil abgestimmt werden.
Festgelegt werden Art, Umfang und Inhalt von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen in der Gremien der Schulpartnerschaft (Klassenforum, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss). Es ist daher wichtig, dass Bewegungserzieher einer Schule entweder selbst diesen Gremien angehören oder zumindest regelmäßig gehört werden.
Erste Hilfe
Sollte sich ein Notfall ereignen, können gezielte Erste-Hilfe-Maßnahmen in manchen Fällen zumindest das Schlimmste verhindern und Angst und Schmerzen mildern.
Zu dieser Hilfeleistung sind wir alle moralisch und gesetzlich verpflichtet.
Welche Maßnahmen in Notsituationen beherrscht werden sollten, wird in der Folge dargestellt: es geht vor allem um die lebensrettenden Sofortmaß-nahmen wie das Absichern und Bergen.
Außerdem verweisen wir auf die Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit, Atem-Kreislauf-Stillstand, Starker Blutung, Schock und verschiedener Verletzungen (Brustkorb, Bauch, Knochen).
Abrechnung von Schulveranstaltungen
Für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung erhalten Lehrer folgende Abgeltungen: Leiterzulage für den Leiter einer Schulveranstaltung, Betreuungszulage für Leiter und Begleitlehrer, die eine Schülergruppe betreuen und Reisegebühren als Ersatz für die Auslagen auf einer Schulveranstaltung. Der Text ist einem Artikel in der Zeitschrift "VDLÖ-Aktuell" des Verbandes der Leibeserzieher Österreichs entnommen und aktualisiert (Autor: Dr. Martin Molecz, Stand: 1.1.2003).

