Lehrpläne
Lehrpläne sind die Grundlage für Planungs- und Unterrichtsprozesse in der Schule. Bedingt durch die zeitliche Gebundenheit an das Jahr der Entstehung sind sowohl die äußere Form als auch die Inhalte für die einzelnen Schulformen durchaus unterschiedlich.
Grundsätzlich gilt aber für alle Lehrpläne, dass einerseits die Abschnitte des allgemeinen Teiles für die Art der Unterrichtsgestaltung von großer Bedeutung sind und andererseits (insbesondere in den Fachlehrplänen, also auch für Bewegung und Sport (Leibesübungen) der verantwortlichen Auswahl des Lehrstoffes durch den einzelnen Lehrer/die einzelne Lehrerin eine zentrale Stellung zukommt.
Lehrpläne für Bewegung und Sport von der 1. - 8. Schulstufe
Bewegung und Sport in der Grundschule
Der neue Lehrplan "Bewegung und Sport" für die Grundschule zeigt auf, wie Bewegung in mehrfacher Hinsicht die köperliche, motorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Kinder beeinflusst und welchen unverzichtbaren Beitrag Bewegung und Sport zur ganzheitlichen Entwicklung unser Kinder leisten.
Der aktuelle Lehrplan für "Bewegung und Sport" ist mit BGBl. II Nr. 303/2012 veröffentlicht worden.
Aktuelle Verordnung zum Lehrplan Bewegung und Sport in der Grundschule
Bewegung und Sport in der Neuen Mittelschule (Hauptschule)
Am 11. Mai 2000 wurde der neue Hauptschullehrplan im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl. II Nr. 134/2000), und zwar als eigenständige Verordnung, nicht mehr so wie bisher gemeinsam mit Volksschule und Sonderschule.
Mit 1. September 2003 traten die Änderungen lt. "Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 2003" (BGBl. II Nr. 283/2003 vom 13. Juni 2003) in Kraft, welche im untenstehenden Download zum Lehrplan eingearbeitet wurden.
Die Lehrpläne jener Unterrichtsgegenstände, die auch im Realgymnasium vorkommen, sind für beide Schularten gleich. In der Hauptschule gibt es bei den leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen "Deutsch" und "Lebende Fremdsprache" zusätzliche didaktische Hinweise für die Leistungsdifferenzierung.
Die allgemeinen Teile des Lehrplans ("Allgemeines Bildungsziel", "Allgemeine Didaktische Grundsätze", "Schul- und Unterrichtsplanung") sind auch gleich, wieder mit Ausnahme der Differenzierungshinweise bzw. der Bestimmungen zum Förderunterricht.
Nachfolgend auch die Lehrpläne der Hauptschule mit dem Schwerpunkt Bewegung und Sport
- Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 2003
- Lehrplan Hauptschule - Bewegung und Sport
- Lehrplan Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sporthauptschule)
- Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung (Skihauptschule)
Bewegung und Sport in der allgemein bildenden höheren Schule - Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe; Beiträge zu den Bildungsbereichen; Didaktische Grundsätze; Lehrstoff.
Bewegung und Sport - Unterstufe.pdf(Dateigröße: 30 kB )
Bewegung und Sport in der allgemein bildenden höheren Schule (Sportgymnasium) - Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe; Didaktische Grundsätze; Lehrstoff.
Sportgymnasium Unterstufe.pdf(Dateigröße: 141 kB )
Bewegung und Sport in der Polytechnischen Schule (gesamter Lehrplan)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 29, wird für die Polytechnische Schule der Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Die Verordnung über den Lehrplan des Polytechnischen Lehrganges, BGBl. Nr. 301/1981, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 479/1986, 241/1989, 616/1992 und 576/1994, sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten mit Ablauf des 31. August 1997 außer Kraft.
Polytechnische Schule gesamter Lehrplan.pdf(Dateigröße: 105 kB )
Lehrpläne für Bewegung und Sport ab der 9. Schulstufe
Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung vom 09. August 2016 (BGBl. II Nr.217/2016) wird der neue semestrierte und kompetenzorientierte Lehrplan für Bewegung und Sport in der Sekundarstufe II an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten in Kraft gesetzt.
Der Titel, §1 sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr.217/2016 treten hinsichtlich der 5. Klassen der allgemein bildenden höheren Schulen, der 1. Klassen der berufsbildenden mittleren Schulen und der I. Jahrgänge der berufsbildenden höheren Schulen sowie der 1. Semester mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Klassen, Jahrgänge bzw. Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre klassen-, jahrgangs- bzw. semesterweise aufsteigend in Kraft.
Der bisher gültige Lehrplan (vom 28. Juli 2006, BGBl. II Nr. 284/2006) für die gesamten Schulformen der Oberstufe läuft entsprechend des Inkrafttretens der Verordnung (BGBL. II Nr.217/2016) aus.
Lehrplan Bewegung und Sport für 3-, 4- und 5-jährige Schulfomen der Sekundarstufe II 2016 neu(Dateigröße: 396 kB )
Lehrplan Bewegung und Sport 2006 auslaufend(Dateigröße: 240 kB )
Bewegung und Sport an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (vormals: Kindergartenpädagogik)
Der Unterrichtsgegenstand heisst "Bewegungserziehung; Bewegung und Sport" und sieht neben den Inhalten zu Bewegung und Sport auch berufskundlichen Lehrstoff (Bewegungserziehung) vor. Das Verhältnis zueinander regeln die Bildungs- und Lehraufgabe und die Didaktischen Grundsätze.
Mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung vom 27. Juli 2016 (BGBl. II Nr. 204/2016) tritt der neue semestrierte und kompetenzorientierte Lehrplan für die Bundesanstalten für Elementarpädagogik (vormals Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik) hinsichtlich der I. Jahrgänge mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
Leherplan Bewegung und Sport an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik 2016 neu (Dateigröße: 159 kB )
Lehrplan Bewegungserziehung und Sport BAKIP auslaufend(Dateigröße: 49 kB )
Bewegung und Sport an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
Mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung vom 27. Juli 2016 (BGBl. II Nr. 204/2016) tritt der neue semestrierte und kompetenzorientierte Lehrplan für die Bundesanstalten für Sozialpädagogik hinsichtlich der I. Jahrgänge mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
Lehrplan Bewegung und Sport an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik 2016 neu(Dateigröße: 152 kB )
Bewegung und Sport in der Berufsschule
Mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung vom 04. August 2016 (BGBl. II Nr. 211/2016) werden die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) erlassen.
Im Rahmenlehrplan für den Lehrberuf wird der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport als Unverbindliche Übung erfasst. Das Stundenausmaß für die Unverbindliche Übung "Bewegung und Sport" beträgt
- an ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
- lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.
Der unten angeführte Lehrplan für die Unverbindliche Übung Bewegung und Sport in der Berufsschule wurde aus BGBL.II Nr.211/2016 entnommen.
Lehrplan Bewegung und Sport in der Berufsschule (Unverbindliche Übung) 2016 neu(Dateigröße: 31 kB )
Lehrplan Leibesübungen Berufsschule auslaufend(Dateigröße: 40 kB )
Sportkunde in Realgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung - Oberstufe
Das Ziel des Unterrichts im Gegenstand Sportkunde ist das vertiefte und kritische Verständnis der kulturellen Phänomene Bewegung, Spiel und Sport. Die Schülerinnen und Schüler sollen sportwissenschaftliche Kenntnisse in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form erwerben, für die aktive und passive Teilnahme an Bewegung, Spiel und Sport sowie für Planung und Durchführung für sich und andere spezielle Kenntnisse erwerben, die zeitgemäße und zugleich zeitgebundene Bedeutung von Bewegung und Sport und deren vielfältige gesellschaftliche Funktionen und Abhängigkeiten erkennen, die Grundlagen zum Berufsfeld Bewegung - Sport - Gesundheit - Freizeit erwerben und Möglichkeiten von Berufskarrieren kennen lernen sowie verantwortungsbewusste, problembewusste und vielseitige Handlungsfähigkeit in Bewegung und Sport erwerben.
Mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung vom 09. August 2016 (BGBl. II Nr. 219/2016) tritt der neue semestrierte und kompetenzorientierte Lehrplan für Sportkunde in den Realgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung für die Oberstufe hinsichtlich der 5. Klassen und 6. Klassen mit 1. September 2017 aufsteigend in Kraft, sofern die Schule in die Regelungen zur Neuen Oberstufe eingestiegen ist.
Für Schulen die entsprechend der Regelungen §132a (1) und (2) SchOG (opt-out) zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch mit dem Schuljahr 2018/19 mit der 9. Schulstufe in die Regelungen zur Neuen Oberstufe, eintreten, gilt der Lehrplan erst zu dem von der Schule bestimmten Eintrittszeitpunkt.
Lehrplan Sportkunde ab 01.September 2017 neu(Dateigröße: 344 kB )
Lehrplan Sportkunde 2008 auslaufend(Dateigröße: 26 kB )
Schihotelfachschule.pdf(Dateigröße: 11.64 kB )