Leistungsbeurteilung und Reifeprüfung
Leistungsfeststellungen (z.B. Mitarbeit, Prüfungen oder Schularbeiten) sollen Schüler und Schülerinnen zu sachlich begründeter Selbsteinschätzung
hinführen. Sie haben so in den Unterricht eingebaut zu werden, dass alle Schüler und Schülerinnen Nutzen daraus ziehen können. Leistungsfeststellungen bilden die Grundlage der Leistungsbeurteilung, die üblicherweise in Form von Noten erfolgt . Die Leistungsbeurteilung muss sachlich fundiert sein; die Art ihrer Bekanntgabe darf Schüler und Schülerinnen nicht in ihrer Selbstachtung beeinträchtigen oder entmutigen.
Leistungsbeurteilung
Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Leistungsfeststellungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung. Feststellungen der Leistungen der Schüler, die dem Lehrer nur zur Information darüber dienen, auf welchen Teilgebieten die Schüler die Lehrziele erreicht haben und auf welchen Teilgebieten noch ein ergänzender Unterricht notwendig ist, sind nicht Gegenstand dieser Verordnung (Informationsfeststellungen).
Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen mit Ausnahme der allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige. Zu beachten sind am Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung der Ausbildungsbereich der Pflichtgegenstände Bewegung und Sport bzw. Sportkunde.
Prüfungen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Diese Verordnung gilt für die im Schulorganisationsgesetz geregelten öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und Sonderformen der genannten Schulen. Im Sinne dieser Verordnung sind unter abschließender Prüfung die Reife- und Diplomprüfung und die Diplomprüfung an den genannten Schulen zu verstehen.