Grundsatzerlässe (Unterrichtsprinzipien)
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifendem Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe und Handlungsbezogenheit des Unterrichts und der Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung
Schulische Gesundheitsförderung umfasst nicht nur die Information über Gesundheitsthemen und das Einwirken auf das Verhalten des Einzelnen, sondern auch die Gestaltung eines gesundheitsfördernden Lebensraumes.
Gesundheitsförderung steht somit für ein neues und erweitertes Konzept, das in gleicher Weise die körperliche und geistige sowie die soziale Gesundheit betont. Der Begriff der "sozialen Gesundheit" verweist aber nicht nur auf die Beziehungen zu anderen Personen, sondern auch auf den Einfluss, den soziale Organisationen, wie Schulen als unmittelbare Lebenswelt haben.
Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Das Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" soll dazu beitragen, alle im Bildungsbereich tätigen Personen zu motivieren, Fragen der Gleichstellung der Geschlechter verstärkt in den Lehrinhalten der Lehrpläne, im Unterricht, in den Schulbüchern und sonstigen in Verwendung stehenden Unterrichtsmitteln zu berücksichtigen sowie die Diskussion an den Schulen über diese Themen zu intensivieren.
Das Unterrichtsprinzip soll zu einem Verhalten im täglichen Umgang mit den Mitmenschen, das vom Grundsatz der gleichrangigen Partnerschaft von Frauen und Männern getragen ist, erziehen.
Umwelterziehung
Ökologische Einsichten bereits bei jungen Menschen auszuprägen und so zur Entwicklung umweltorientierten Verhaltens beizutragen, ist als ein Anspruch an Bildung und Erziehung neben dem Elternhaus im besonderen Aufgabe der Schule.
Die Auseinandersetzung mit Fragen des Natur- und Umweltschutzes im Schulunterricht und bei damit verbundenen Aktivitäten wird daher eine gezielte Bewusstseinsbildung der Schüler/innen anstreben und deren Bereitschaft für den verantwortlichen Umgang mit den Naturgütern kontinuierlich fördern.
Sexualerziehung in den Schulen
Eine unveränderte Wiederverlautbarung des unter GZ 36.145/28-I/10/90 vom 23. Oktober 1990 ergangenen Rundschreibens Nr. 216/1990. Zur Förderung der Sexualerziehung im Unterricht an den Schulen werden Richtlinien bekanntgegeben: die Schule hat die Aufgabe, mit einer offenen, zeitgemäßen und werterfüllten Orientierung an der Bewusstseinsbildung der Schüler und Schülerinnen in Fragen der Sexualität und Partnerschaft mitzuwirken.
ganzheitlichkreative Erziehung in den Schulen
Ganzheitlich-kreatives Arbeiten soll sich an den Anlagen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Die Förderung von Kreativität, Kritikfähigkeit und Teamfähigkeit ist ein wichtiger Bildungsauftrag an die heutige Schule. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Entwicklung und Anwendung eigenständiger Problemlösungs-Strategien hingeführt werden, die auf den jeweiligen eigenen Vorerfahrungen und den im Unterricht erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten beruhen.