Lehrpläne

Lehrplan ´99

Mit dem Schuljahr 2000/2001 wurde für die Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen ein neuer Lehrplan in Kraft gesetzt. Er gliedert sich - wie bisher - in einen Allgemeinen Teil, der für alle Schulstufen der genannten Schulen gilt, und in die Fachlehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände, die beginnend mit der 5. Schulstufe im Schuljahr 2000/2001 stufenweise aufbauend bis zur 9. Schulstufe im Schuljahr 2003/2004 in Kraft treten.
Dieser Lehrplan erweitert den Gestaltungsraum der einzelnen Schule. Es sollen eigenständige Planungs-, Entscheidungs- und Evaluationsprozesse am jeweiligen Schulstandort in Gang gesetzt werden und damit die Sicherung der Schulqualität (Organisation und Unterricht) gewährleistet werden.

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Bildungsbereich „Gesundheit und Bewegung“

Um das Fachwissen, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen vermittelt wird, zu einer umfassenden Allgemeinbildung zu vernetzen, werden im Lehrplan fünf Bildungsbereiche definiert; diese stellen die Grundlage für fächerverbindende und fachübergreifende Zusammenarbeit dar und sind der Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. Dieser Auftrag zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit gilt selbstverständlich auch für das Fach „Bewegung und Sport“, ebenso wie alle anderen Fächer aufgerufen sind, Beiträge zum Bildungsbereich „Gesundheit und Bewegung“ zu leisten.

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Der Fachlehrplan „Bewegung und Sport“

Der Lehrplan ´99 unterscheidet zwischen Kernbereich (2/3 der Unterrichtszeit) und Erweiterungsbereich (1/3 der Unterrichtszeit). Für den Kernbereich werden verbindliche Ziele vorgegeben, deren inhaltliche Umsetzung an der Schule zu planen ist. Der Erweiterungsbereich kann der Vertiefung, der Erweiterung oder fächerübergreifenden Lernvorhaben gewidmet sein und ist schulautonom zu gestalten. Der Unterrichtsplanung durch die Lehrerinnen und Lehrer kommt daher höchste Bedeutung zu.

Der Fachlehrplan für „Bewegung und Sport“ stellt die verschiedenen Bedeutungen des Bewegungshandelns in den Mittelpunkt:
neben den motorischen Grundlagen für Bewegungshandeln soll den Schülerinnen und Schülern durch die Auseinandersetzung mit könnens- und leistungsorientierten, spielerischen, gestaltenden, gesundheitsorientierten und erlebnisorientierten Bewegungshandlungen der Zugang zur Bewegungskultur vermittelt werden und damit zur Anbahnung einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung beigetragen werden.

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Lehrplan der Sekundarstufe II

Im Gegensatz zum Lehrplan ´99 ist der Lehrplan für die Schulformen der Sekundarstufe II ein Rahmenlehrplan.

Ziel des Unterrichtsgegenstandes Bewegung und Sport ist es, die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung zu entwickeln. Aufbauend auf dem Sportartenkonzept gibt der Lehrplan den Rahmen vor, aus dem die Unterrichtsinhalte unter besonderer Berücksichtigung der motorischen Grundlagen auszuwählen sind.
Unter der Zielsetzung der „motorischen Handlungsfähigkeit“ soll den Schülerinnen und Schülern nicht nur vielfältiges motorisches Können in Bewegungsbereichen und im Rahmen der (genormten) Sportarten vermittelt werden, sondern auch die Befähigung zum Erkennen der gesellschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutsamkeit des Sports.

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Didaktische Grundsätze

Die Zielsetzungen („Bildungs- und Lehraufgabe“) müssen in jeder Schulstufe unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten erfüllt werden. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen müssen die Lehrerinnen und Lehrer das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand berücksichtigen. Leistungskontrollen können zum einen einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen, aber auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen für Bewegung und Sport hat in jedem Fall unter Berücksichtigung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören möglichst vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Weitere mögliche Motivationen zum Sporttreiben sind die Vorbereitung auf und die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).

Auf eine sinnvolle Verteilung (z.B. Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (z.B. das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

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Schulautonomie

Mit dem Schuljahr 1993/94 hat die Schulautonomie Eingang in das Regelschulwesen gefunden. Auf Grund von gesetzlichen Änderungen (14. Schulorganisationgesetz-Novelle BGBl.323/93) können Schulen nun selbstbestimmt ihre Handlungs- und Gestaltungsspielräume erweitern, besser auf regionale Erfordernisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler eingehen sowie die räumlichen und personellen Ressourcen vor Ort den Bedürfnissen angepasst nützen.

Durch die Bereitstellung eines flexiblen Stundenkontingents im Rahmen von schulautonomen Lehrplanbestimmungen und schulautonom festgelegten Eröffnungs- und Teilungszahlen können somit

  • Profil- bzw. Schwerpunktbildungen an der Schule erfolgen,
  • neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden,
  • bestehende Gegenstände mit zusätzlichen Stunden dotiert werden und
  • neue Lern- und Arbeitsformen in der Schule Einzug halten.

Die Entscheidung darüber, wie diese Handlungsspielräume genutzt werden, soll an der jeweiligen Schule - unter Mitwirkung aller Beteiligten - getroffen werden. Autonomie ermöglicht somit auch in der Bewegungserziehung Gestaltungsfreiräume und Chancen, wie Modelle (PDF) exemplarisch aufzeigen.

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Schulprogramm

Schulautonomie verlangt eine bewusste Wahrnehmung der Führungs- und Steuerungsfunktionen. Im Zuge der neuen Lehrplanreform setzen Schulen standortbezogen die Lehrplanvorgaben um. Ziele, Maßnahmen und Erfolgskriterien legen sie im Schulprogramm fest.
Mit der Umgestaltung des österreichischen Schulsystems zu einem flexiblen, dezentralen und autonomen Bildungssystem werden in der Folge Schulen immer wieder beraten müssen, wie sie ihre Freiräume nutzen und welche Ziele (für Bewegung und Sport) sie erreichen wollen. Damit kommt der Frage nach einer systematischen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erhöhte Aufmerksamkeit zu. Fünf Qualitätsbereiche können dabei als Orientierungshilfen für das pädagogische Handeln dienen: Lehren und Lernen; Lebensraum Klasse bzw. Schule; Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen; Schulmanagement; Professionalisierung und Personalentwicklung.

All diese genannten Qualitätsansprüche werden in der Folge auch an das Fach Bewegung und Sport gestellt werden und führen dazu, dass

  • im Fachteam eigene Qualitätsvorstellungen festgelegt werden,
  • entsprechende Qualitätsmerkmale in die standortbezogene Planungsarbeit einbezogen und
  • diese ständig überprüft und weiterentwickelt werden.

Angesichts der Veränderungen in der Bewegungswelt und des Bewegungslebens von Kindern wird es notwendig sein, mehr Bewegung in das gesamte Schulleben einfließen zu lassen und Bewegung auch in anderen Strukturen und Bereichen zu verankern (z.B.: im jeweiligen Schulprogramm).

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Bewegungserziehung im fächerübergreifenden Unterricht und in Projekten

Von größter Bedeutung ist die Vernetzung des Gegenstandes in und mit der Schule ( z.B. Arbeit im Lehrerteam, Präsentation im Schulgeschehen, Beratung der Eltern) und mit außerschulischen Institutionen (z.B. Aufzeigen von Kooperationsmöglichkeiten mit Sportvereinen und anderen Institutionen).

Die Entwicklung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz bei den Schülerinnen und Schülern nimmt eine Schlüsselrolle im neuen Lehrplankonzept „Bewegung und Sport“ ein. Bei der Vermittlung dieser Kompetenzen wird vom praktischen Erleben und Erfahren ausgegangen.
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinngehalte) fließen auch durch fächerübergreifende Lehr- und Lernverfahren in die Unterrichtsplanung ein. Dazu muss die Bewegungserziehung verstärkt über die Fachgrenzen hinausschauen und Schlüsselthemen und -probleme der Gegenwart für das Verständnis von Schülerinnen und Schülern aufbereiten.

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