In der Volksschule gelten das Bewegungsangebot und der Unterricht im Gegenstand Bewegung und Sport der ganzen Klasse, also für Mädchen und Burschen gemeinsam.
Bewegung und Sport wird im Pflichtunterricht fast ausnahmslos ab der fünften Schulstufe getrennt nach Geschlecht (Mädchen von Frauen und die Burschen von Männern) unterrichtet. In den Fachlehrplänen finden sich im Allgemeinen keine gesonderten Lernziele für Mädchen oder Burschen.

Die sozialbildenden Werte der Koedukation in der Bewegungserziehung werden jedoch als Chance für viele Lernprozesse im Umgang mit dem jeweils anderen Geschlecht geschätzt. Trotz der Trennung der Geschlechter im Pflichtunterricht können Mädchen und Burschen daher auch unter bestimmten Voraussetzungen koedukativ unterrichtet werden:
Eine weitere mögliche Form der koedukativen Unterweisung innerhalb des Pflichtunterrichts sind die sogenannten integrativen Neigungsgruppen, welche klassenübergreifend für das ganze Schuljahr oder für eine bestimmte Unterrichtsperiode gebildet werden können.
Hierbei wird von den Schülerinnen und Schülern ein bevorzugtes Bewegungsangebot oder eine bevorzugte Sportart gewählt, welche über längere Zeit schwerpunktmäßig ausgeübt wird. Diese werden dann von einer weiblichen oder männlichen Lehrperson koedukativ unterrichtet.
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