Lehrerausbildung

Lehrerinnen und Lehrer des Gegenstandes „Bewegung und Sport“ haben auf Grund ihrer Ausbildung und Berufspraxis einen hohen Qualitätsanspruch.

Lehrerinnen und Lehrer sind kompetent...

  • Theorie und Praxis des motorischen Lernens sowie für sportlich aktive und sinnvolle Lebensplanung und -gestaltung
  • in der situationsgerechten, bedarfsorientierten und didaktisch-methodisch richtigen Vermittlung des Lehrstoffes
  • im Fachwissen, in Fragen zur Sicherheit und Gesundheit
  • im sozialen Umgang mit ihren Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen
  • im Beobachten und Abschätzen von physischen, psychischen und sozialen Befindlichkeiten und Auffälligkeiten
  • in der Planung und Organisation von sportlichen Projekten und Schulveranstaltungen

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Ziel der Lehrerinnen und Lehrer des Gegenstandes „Bewegung und Sport“ ist ...

  • Schülerinnen und Schülern eine profunde Schulung, eine altersadäquate Entwicklung und pädagogische Förderung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten zu gewährleisten
  • die Eltern bei der Förderung der Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen und etwaige Fehlentwicklungen aufzuzeigen
  • am Schulstandort gemeinsam mit den Schulpartnern das Schulprofil mitzugestalten
  • das österreichische Schulwesen insbesondere den Bereich der Bewegungserziehung durch Maßnahmen der Qualitätssicherung weiterzuentwickeln
  • der Wirtschaft Kooperationen zu ermöglichen, sportliche Trends zu beobachten und sich mit notwendigen Folgerungen auseinanderzusetzen
  • der Gesellschaft die sportlichen Traditionen Österreichs zu bewahren und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern
  • die Natur den Schülerinnen und Schülern näher zu bringen und Bewegungserlebnisse zu ermöglichen.

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Volksschule

Volksschule

An den Pädagogischen Akademien werden in sechssemestrigen Studiengängen Lehrerinnen und Lehrer für die Volksschule ausgebildet. Voraussetzung sind die Reifeprüfung einer höheren Schule und die erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung, in der die musische und körperliche Eignung für den Beruf als Volksschullehrerin und Volksschullehrer nachzuweisen ist.

Die Ausbildung ist auf die künftige Tätigkeit der Studierenden als Volksschullehrerinnen und -lehrer ausgerichtet. Daher nehmen Didaktik und Methodik bei den Ausbildungsgängen eine zentrale Stellung ein. Der Bereich der Bewegungserziehung ist in diesem Studiengang eingeschlossen und hat in enger Verflechtung praktische, theoretische und methodische Anteile. Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer sind aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt, Bewegung und Sport zu unterrichten.
Der Studiengang bietet auch die Möglichkeit einer Spezialisierung und Vertiefung, sodass diese Lehrer als Schwerpunktlehrerinnen und Schwerpunktlehrer für Bewegung und Sport eingesetzt werden können.

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Hauptschule

Hauptschule

Die Studierenden haben im Rahmen einer sechssemestrigen Ausbildung an der Pädagogischen Akademie für das Lehramt an Hauptschulen aus den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik ein erstes Wahlpflichtfach und aus den übrigen Pflichtgegenständen der Hauptschule ein zweites Wahlpflichtfach sowie ein Schwerpunktfach aus den Humanwissenschaften zu wählen.

Die Ausbildung für das Lehramt in Bewegung und Sport umfasst praktische Übungen, Vorlesungen und Seminare sowie die praktisch-methodische Arbeit in der Bewegungserziehung für die Sekundarstufe I (5.- 8. Schulstufe) und die Polytechnische Schule (9.Schulstufe). Für die bereits im Schuldienst stehenden Volks-und Hauptschullehrerinnen und -lehrer werden Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Instituten eingerichtet, die auf Lehramtsprüfungen für die Hauptschule bzw. Sonderschule bzw. für die Polytechnische Schule vorbereiten. Diese Ausbildungsgänge sind auf Blockseminare, die sich über den Zeitraum von ungefähr zwei Jahren erstrecken, ausgerichtet.

Hauptschule

An den Berufspädagogischen Akademien bzw. Berufspädagogischen Instituten, die für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für die berufsbildenden Pflichtschulen zuständig sind, gibt es für Lehrerinnen und Lehrer an hauswirtschaftlichen Schulen und für Berufsschullehrerinnen und -lehrer die Möglichkeit einer Erweiterungsprüfung für Bewegungserziehung an Berufsschulen.

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Allgemein bildende und berufsbildende (höhere) Schulen

Allgemein bildende und berufsbildende (höhere) Schulen

An den Instituten für Sportwissenschaften der Universitäten Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien wird die Studienrichtung „Bewegung und Sport“ („Bewegungserziehung“, Diplomprüfung und Lehramt an höheren Schulen) angeboten.
Vor der Inskription haben sich die Studierenden einer Eignungsprüfung zu unterziehen.

Die Studiendauer beträgt zumindest 8 Semester. Nach vier weiteren Semestern Doktoratsstudium ist der Abschluss mit einem Doktorat möglich.
Dieser Studienzweig kann nur in Verbindung mit einem zweiten Unterrichtsfach gewählt werden.

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Kindergarten und Sozialberufe

Kindergarten und Sozialberufe

Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen, Horterzieher und Sozialpädagogen umfasst fünf Jahre, kann an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (bzw. Sozialpädagogik) ab der 9. Schulstufe begonnen werden und schließt mit der Reife- und Diplomprüfung ab.
Die Berechtigung zu diesen Ausbildungswegen wird durch eine umfangreiche Eignungsprüfung, in welcher auch der Nachweis der körperlichen Eignung und Belastbarkeit erbracht werden muss, erworben.

Die Bewegungserziehung hat das Ziel, zusätzlich zu den Lehr- und Bildungsaufgaben der Leibesübungen in der Sekundarstufe II jene Kenntnisse und Fertigkeiten, welche für die Berufsausübung im Kindergarten, im Hort und im Berufsfeld der Sozialerziehung notwendig sind, zu vermitteln. Dies bedeutet, dass in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer didaktisch-methodisch transparenten Form angeboten wird. Ab dem dritten Ausbildungsjahr werden die Lerninhalte in verstärktem Maße auf die Erfordernisse im künftigen Beruf ausgerichtet und die entsprechenden fachdidaktischen Grundlagen erarbeitet sowie in der Kindergarten-, Heim- und Hortpraxis erprobt.

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Sportberufe, Sportvereinstätigkeit

Für alle Bildungsgänge ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Die jeweilige Qualifikation wird durch eine kommissionelle Abschlussprüfung erworben.
Für Studierende der Institute für Sportwissenschaften besteht die Möglichkeit, sich absolvierte Ausbildungsteile anrechnen zu lassen oder in Prüfungslehrgänge (Schneesport, auch für Leistungssportler) direkt einzusteigen.

Logo Bundessportakademien

An den Sportakademien des Bundes (früher: Bundesanstalten für Leibeserziehung) erfolgen Ausbildungen für von der Österreichischen Bundes-Sportorganisation anerkannte Fachverbände und Dachverbände (Lehrwarte und Instruktoren sowie Trainer und Sportlehrer).

Weitere Ausbildungsbereiche bestehen für Schule, Gendarmerie, Polizei, Justiz und Zollwache sowie für freie Sportberufe.

Ziel der Sportlehrerausbildung ist es, hochqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer für Sportunterricht auszubilden. Der Lehrplan sieht neben einer allgemeinsportlichen Grundausbildung eine Vertiefung in mindestens einer Sportart (Spezialfach) vor: anerkannte Sportarten, aber auch „Behindertensport“, „Fitness“ und „Leibeserziehung an Schulen“ können gewählt werden. Die Gesamtausbildung dauert vier Semester und ist nur an der Bundesanstalt für Leibeserziehung in Wien eingerichtet.

Die Lehrgänge der Lehrwarteausbildung (Instruktorenausbildung) sind ein- bis zweisemestrig und werden in Kooperation mit den jeweiligen Fachverbänden (bzw. auch Dachverbänden) durchgeführt.
Die Trainerausbildung hat den Abschluss einer Lehrwarteausbildung zur Voraussetzung und dauert drei Semester. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachverband. Die Diplomtrainerausbildung (ein weiteres Semester) stellt die höchste Ausbildungsstufe dar und baut auf die abgeschlossene Trainerausbildung auf.

Die Ausbildung zum Tennislehrer sieht drei Semester vor und schließt einen Praxisnachweis mit ein. Die Ausbildungsdauer für Reitlehrer beträgt vier Semester und ein Praxisnachweis ist ebenfalls erforderlich. Die Qualifikationen stehen in Übereinstimmung mit dem internationalen Fachverband. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Berechtigung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Tennislehrer“ bzw. „Staatlich geprüfter Reitlehrer“ ausgesprochen.

Lehrgänge zur Ausbildung von Schneesportlehrern (Ski- bzw. Snowboardlehrer, Ski- bzw. Snowboardführer) sind zweisemestrig und Kandidaten haben zumindest sechs Monate Praxis nachzuweisen. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Berechtigung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter (Diplom-)Skilehrer“ bzw. „Staatlich geprüfter (Diplom-)Snowboardlehrer“ ausgesprochen. Die Ausbildung erfolgt an der Bundesanstalt für Leibeserziehung Innsbruck.

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